Energieausweis: Was Verkäufer jetzt wissen müssen
Der Energieausweis ist beim Immobilienverkauf längst kein optionales Dokument mehr, sondern gesetzliche Pflicht. Er gibt potenziellen Käufern auf einen Blick Auskunft über die Energieeffizienz eines Gebäudes. Doch was müssen Sie als Verkäufer genau beachten?
Bedarfs- vs. Verbrauchsausweis: Was ist der Unterschied?
Es gibt zwei Arten von Energieausweisen:
- Verbrauchsausweis: Basiert auf den tatsächlichen Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre. Er ist einfacher und günstiger zu erstellen, aber auch ungenauer, da er stark vom individuellen Heizverhalten der Vormieter oder -eigentümer abhängt.
- Bedarfsausweis: Wird durch eine technische Analyse des Gebäudes (Dämmung, Fenster, Heizungsanlage) berechnet. Er ist aufwendiger, aber objektiv und liefert einen genauen Wert über den theoretischen Energiebedarf des Hauses. Für die meisten Neubauten und bei größeren Sanierungen ist er Pflicht.
Wann muss der Energieausweis vorliegen?
Spätestens bei der ersten Besichtigung müssen Sie potenziellen Käufern den Energieausweis unaufgefordert vorlegen können. Bereits in der Immobilienanzeige (z.B. auf ImmoScout24) müssen die wichtigsten Kennwerte wie die Energieeffizienzklasse, der Endenergiebedarf und der wesentliche Energieträger angegeben werden.
Ihre Vorteile eines guten Energieausweises
Ein guter Energiewert ist heute ein starkes Verkaufsargument. Er signalisiert niedrige Nebenkosten und einen modernen Baustandard. Käufer sind zunehmend für dieses Thema sensibilisiert und bereit, für eine energieeffiziente Immobilie mehr zu bezahlen. Ein schlechter Wert kann hingegen zu Preisverhandlungen führen. Wir beraten Sie gerne, ob sich kleine Modernisierungsmaßnahmen vor dem Verkauf lohnen, um die Energieeffizienzklasse zu verbessern.

